Für Sie haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, einen sachgerechten Spagat zwischen „Spezialisierten“ und „Generalisierten“ bieten zu können.
Unser Anspruch und Ziel ist es, Sie effizient und umfassend zu beraten. Dafür können Aufgaben und Problemstellungen nur selten isoliert in einem engen Rechtsgebiet betrachtet und gelöst werden. Wir wollen Ihnen bei komplexen Aufgaben mit fachübergreifenden Lösungen behilflich sein. Jede*r unserer Rechtsanwält*innen und Fachanwältinnen setzt nicht nur seine/ihre vertieften Fachkenntnisse ein, sondern behält dabei den Blick für das Gesamtbild.
Falls Sie Ihre Aufgabe nicht sofort in diese Liste einordnen können, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen, telefonisch oder per E-Mail! Falls wir im von Ihnen angefragten Bereich nicht über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, werden wir Ihnen mit der Beiziehung oder Vermittlung von Spezialisten behilflich sein.
In mittelständischen Kanzleien sind Fachanwält*innen erfahrungsgemäß mit etwa der Hälfte ihrer Arbeitskraft in ihrem Fachanwaltsgebiet tätig und im Übrigen in anderen Rechtsgebieten. Ihre Spezialisierung sollte also nicht von vornherein mit z. B. einem Facharzt/einer Fachärztin, welche*r in der Regel ausschließlich auf seinem/ihremFachgebiet tätig ist, gleichgesetzt werden.
Den Titel des Fachanwalts/der Fachanwältin und die damit verbundene Kategorisierung gibt es in Deutschland seit Mitte der 90iger Jahre. Die Fachanwaltsordnung regelt dies erst seit 1996.
Mittlerweile gibt mehr als 20 verschiedene Fachanwaltstitel, anfangs gab es den Titel nur für vier Rechtsgebiete. Zur Erlangung des Titels muss ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin an einem Fachanwaltslehrgang teilnehmen, mehrere Prüfungen erfolgreich absolvieren und über drei Jahre hin eine bestimmte Anzahl von Fällen in diesem Gebiet betreut haben. Zur Erhaltung des verliehenen Titels müssen jährliche Fortbildungen nachgewiesen werden. In der Regel erwirbt ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin seinen/ihren ersten Fachanwaltstitel innerhalb der ersten 5 bis 10 Jahre seiner/ihrer Tätigkeit.
Rechtsanwalt Roth ist bereits seit 1978 insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht, WEG, privatem Baurecht/ Bau- und Architektenrecht und Grundstücksrecht tätig. Die Erlangung eines Fachanwaltstitels ist erst seit Mitte der 90iger Jahre möglich. Sein umfangreiches Fachwissen in diesem breiten Tätigkeitsfeld lässt sich bis heute keiner Kategorie der Fachanwaltsordnung eindeutig zuordnen.
Rechtsanwältin Trautwein ist seit 1999 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ihre weiteren Tätigkeitsschwerpunkte sind das Familienrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht. Ergänzend ist sie im Allgemeinen Zivilrecht (Kauf-, Werkvertrags-, Dienst- und Leasingrecht etc.) tätig.
Rechtsanwältin Roth ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (einschließlich Maklerrecht) und daneben schwerpunktmäßig auch im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Allgemeinen Zivilrecht tätig. Sie hat bereits im Jahr 2016 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang mit Klausuren für den Fachanwalt im Handels- und Gesellschaftsrecht und im Jahr 2018 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang mit Klausuren für den Fachanwalt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht (einschließlich Maklerrecht) absolviert. Das von ihr betreute Referat Allgemeines Zivilrecht umfasst insbesondere das Sachenrecht (bewegliche Sachen, Immobilien und Grundstücke), Kauf-, Pacht-, Werkvertrags- und Dienstrecht sowie das Reiserecht.